DSL Anbieter und die Mindestbandbreite | Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

DSL Anbieter und die Mindestbandbreite

Dieser Post ist aus meiner Auseinandersetzung mit Congstar bezüglich der sehr geringen DSL Bandbreite in unserem Wohnort entstanden. Was viele nicht wissen: Seit Anfang Mai 2012 müssen Internet-Provider schon vor Vertragsabschluss die am Wohnort erreichbare Mindestbandbreite angeben. Im Telekommunikationsgesetz § 43a heißt es dazu:

(1) Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten müssen dem Verbraucher und auf Verlangen anderen Endnutzern im Vertrag in klarer, umfassender und leicht zugänglicher Form folgende Informationen zur Verfügung stellen:…

… 2. die Art und die wichtigsten technischen Leistungsdaten der angebotenen Telekommunikationsdienste, insbesondere diejenigen gemäß Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1,

Diese Regelung wurde geschaffen, da viele DSL Anbieter sich mit Formulierungen wie „bis zu 16Mbit“ aus der Pflicht die volle Bandbreite zu liefern herauswinden. Um den Aufwand der Ermittlung nicht ausufern zu lassen sind jedoch gebietsweise Durchschnittswerte erlaubt:

Abhängig von der konkreten technischen Realisierung kann zur Vermeidung von unverhältnismäßigem Aufwand für die betroffenen Unternehmen die Ermittlung von Durchschnittswerten ausreichend sein.

Ich habe mich daher bei verschiedenen Providern nach deren Geschwindigkeit im ADSL und VDSL bereich an unserer Adresse erkundigt.

Congstar

Die Mindestgeschwindigkeit wird nicht individuell nach Wohnort ermittelt. Es gibt lediglich folgenden Hinweis in den AGBs von Congstar.

Die minimale Bandbreite beträgt 768 kbit/s für den Downstream und 128 kbit/s für den Upstream. Es wird am Anschluss des Kunden die maximal verfügbare Bandbreite bereitgestellt.

1&1

Die Anfrage erfolgte am 29.07.2014. In der Antwort am darauffolgenden Tag teilte mir der Support zuerst erneut die „bis-zu“ Bandbreiten mit:

Die voraussichtliche DSL-Bandbreite liegt bei bis zu 17.690 kbit/s. Ihre voraussichtliche VDSL-Geschwindigkeit beträgt bis zu 51.390 kbit/s.

Auf einer erneute Nachfrage verwies man mich auf die von 1&1 Angebote Leistungsgarantie:

Sollten wir bei der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass der Netzanschluss aufgrund der technischen Voraussetzungen von unseren Leistungsstandards abweicht, rufen wir an und schlagen Alternativen vor.

Dann sind folgende Lösungen möglich:

  • Beibehalten des Tarifs (z. B.: weil andere Bestandteile des gewählten Tarifs wichtig sind)
  • Wechsel in einen günstigeren Tarif mit geringerer Bandbreite (z. B.: falls die Zusatzleistungen im gewählten Tarif weniger wichtig sind)
  • Stornierung des Auftrags.

Telekom / T-Online

Die Anfrage erfolgte am 29.07.2014. Die Telekom hat mir im gesamten Test die bisher ausführlichste Antwort gegeben. Dies liegt wahrscheinlich auch daran dass Sie als Leitungsinhaber die kompletten Leitungsparameter kennt.

Für Ihren Standort bieten wir Ihnen DSL mit einer Geschwindigkeit zwischen 6.304 und 16.000 KBit/s beim Download sowie 576 und 1.024 KBit/s beim Upload an.

VDSL ist an meiner Adresse zwar aktuell nicht verfügbar, aber ein späteres Upgrade während der Vertragslaufzeit wäre kein Problem:

Ein Upgrade ist generell immer möglich, sofern das gewünschte Produkt verfügbar ist.

Vodafon

Die Anfrage erfolgte am 29.07.2014. Eine Antwort habe ich innerhalb weniger Stunden erhalten. Die Aussage basiert auf statistischen Werten aus der näheren Umgebung der angegebenen Adresse.

Sie können voraussichtlich mit der Bandbreite 1000 surfen.

O2

O2 bietet leider kein Kontaktformular an. Ich habe den Weg über den Support Chat gewählt und folgende Antwort erhalten:

O2: An Ihrer Adresse ist O2 DSL mit 25.000 – 50.000 kbit/s verfügbar.
….
Ich: Und im ADSL Bereich bei niedriger Bandbreite? (bis 16 Mbit)?
….
O2: Zwischen 12.000 -16.000 kbit/s.

Tele2

Die Anfrage erfolgte am 29.07.2014. Eine Antwort erfolgte innerhalb weniger Stunden. Eine Mindestbandbreite konnte man mir jedoch nicht nennen.

Die genaue Geschwindigkeit an Ihrem Anschluss kann erst ermittelt werden, wenn dieser aktiviert wurde.

Auf meine Rückfrage wie das Vorgehen bei einer nicht zufriedenstellenden Bandbreite ist, habe ich folgende Information erhalten:

Wenn der Anschluss genutzt werden kann, egal ob mit einer Bandbreite von 3000 Kbit/s oder 1000 Kbit/s gewähren wir keine Sonderkündigung.

Fazit

Die Praxis eine sehr niedrige Bandbreite (~ 1Mbit) als Mindestbandbreite anzugeben scheint bei einigen Providern gängige Praxis zu werden. Diese Werte basieren, bis auf wenige Ausnahmen, jedoch nicht auf den wirklichen örtlichen Gegebenheiten. Hier sollte die Bundesnetzagentur als überwachende Behörde einen Riegel vorschieben. Es kann nicht sein das der Kunde die Katze im Sack kauft obwohl den Providern ein großer Datenbestand zum ermitteln der möglichen Bandbreite zur Verfügung steht. Das die Telekom mit der genauesten Information aufwartete war für mich schon abzusehen. Wer kennt die technischen Gegebenheiten besser als der Leitungsinhaber selbst.

Antworten zum Thema VDSL Geschwindigkeit habe ich ausschließlich von O2 und 1&1 erhalten. Dies liegt aber daran, das aktuell kein VDSL in unserem Straßenzug geschaltet werden kann. Dennoch stellte mir 1&1 eine VDSL Verfügbarkeit in Aussicht.

Allen die nach der Bestellung von einer zu geringen Bandbreite geplagt sind, kann ich nur Empfehlen das 14-tägige Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen und den Vertrag zu stornieren.

Titelbild: Tim Reckmann / pixelio.de

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