§ 34 Bundesdatenschutzgesetz

Datenschutz: Woher hat UnityMedia meine Daten?

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Vor kurzem erhielt ich von UnityMedia ein Schreiben in welchem mir die Stilllegung des Kabelanschlusses in unserer Wohnung angekündigt wurde. Da ich nie eine Geschäftsbeziehung zu UnityMedia pflegte oder jemals in andere Art und weiße Kontakt zu UnityMedia hatte, kam mir die Frag: Woher verdammt haben Die meine Daten?

Dieser Frage wollte ich nun mal genauer auf den Grund gehen. Kurzer Hand war ein Schreiben aufgesetzt in welchem ich um eine Auskunft Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz bat. Diese Auskunft sollte folgende Punkte umfassen:

  • Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügt UnityMedia
  • An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weitergegeben?
  • Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?

Wenige Tage nach Ablauf der von mir gesetzten Frist erhielt ich ein freundliches Schreiben von UnityMedia. Wieder erwarten gab man mir sehr detailliert Auskunft über die Herkunft und Verwendung meiner Daten. Zugleich bestätigte man mir, dass meine persönlichen Daten in eine Sperrdatei aufgenommen wird, so dass ich nicht weiter durch Werbung belästigt werde.

Woher stammen nun die Daten?

Kommen wir nun zur Entscheidenden Frage woher die Daten stammen. Meine erste Vermutung lag beim Einwohnermeldeamt. Doch dies stellte sich als falsch heraus. Die Deutsche Post, genauer gesagt die Tochter Deutsche Post Direkt GmbH wirbt ganz offen damit, dass diese über 37 Millionen Adressen zur Neukundengewinnung verfügen. Damit decken diese nach eigenen Angaben nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab.

In einer Werbebroschüre heißt es wörtlich: „Zur Adresspflege wird u.a. die Anschriftenprüfung der Deutschen Post genutzt, wodurch die Adressen fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei prüfen die Zusteller der Deutschen Post regelmäßig, ob eine Adresse richtig geschrieben und zustellbar ist.

Auch an die Deutsche Post Direkt GmbH ist nun ein Schreiben unterwegs welches um eine Auskunft Gemäß § 34 und einer Sperrung meiner Daten nach § 28 Absatz 4 BDSG auffordert.

Wie kann ich mich wehren?

Ich empfehle jedem die Deutsche Post Direkt GmbH aufzufordern offen zu legen, welche Daten über sie vorliegen und woher diese Daten stammen. Hierzu stellt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man der Nutzung seiner Daten widersprechen kann.

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